Verhaltenskodex

für die Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa 2024

Verabschiedet vom Rat der GEKE am 22. Februar 2024

Präambel

Die Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa ist ein Ort der Begegnung. Sie verbindet Menschen verschiedener Kirchen und Konfessionen, verschiedener Sprachen und Kulturen aus den verschiedenen Himmelsrichtungen. Sie ist ein Raum, in dem sich verschiedene Positionen in unserer Gemeinschaft begegnen können und geachtet werden.

Um dies zu gewährleisten, folgt sie dem folgenden Verhaltenskodex.

Als Menschen, deren Glaube im Evangelium wurzelt, halten wir uns an den Grundsatz, dass jeder Mensch seine Würde als Geschenk Gottes erhalten hat und daher Respekt und Schutz verdient. Diese grundsätzliche, in unserem Glauben verankerte Einsicht muss in der Art, wie wir uns versammeln und in der wir im Rahmen von Veranstaltungen, die uns zusammenbringen, zusammenwirken, kohärent zum Ausdruck kommen.

Dafür wollen wir folgende grundsätzliche ethische Verpflichtungen und Standards einhalten. Diese umfassen

  • Respekt der Würde und Integrität aller Menschen
  • Faire und gerechte Behandlung aller ohne Diskriminierung, Ausbeutung oder Belästigung
  • Verantwortlichen Umgang beim Ausüben von Macht und im Umgang mit finanziellen und sonstigen Ressourcen
  • Achtung der Vielfalt, Inklusivität und Teilhabe sowie Transparenz und Verantwortung

Von sämtlichen Mitarbeitenden der GEKE und von allen Teilnehmenden an GEKE-Veranstaltungen wird erwartet, dass sie diese Verpflichtungen erfüllen.

Diese Verpflichtungen erfordern besondere Aufmerksamkeit in internationalen und multikulturellen Arbeitszusammenhängen, in denen Unterschiede aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder Behinderung zu Verhalten und Praktiken führen können, die die persönliche Integrität von Individuen oder das Gefühl für ein angemessenes Verhalten verletzen. Angesichts unterschiedlicher kultureller Umgangsformen ist es wichtig, Sensibilität dafür zu entwickeln, dass unterschiedliche Kulturen in Bezug auf ein angemessenes Maß an Nähe und Distanz bestehen.

Die Versuchung, Macht zu missbrauchen, andere Menschen, auch im Zusammenhang mit Sexualität, zu belästigen und auszubeuten, ist gegeben, daher muss ihr entgegengewirkt werden. Der GEKE-Verhaltenskodex steht für Nulltoleranz im Hinblick auf sexuelle Ausbeutung und Missbrauch, Belästigung, Machtmissbrauch, Betrug und Korruption im Rahmen aller GEKE-Aktivitäten und Verantwortlichkeiten. Jeglicher Bruch dieses Grundsatzes und jegliche Missachtung werden geahndet.

Diese Überzeugungen gelten innerhalb der GEKE im Rahmen sämtlicher Maßnahmen und Handlungen. Niemand darf Opfer von Fehlverhalten durch Teilnehmende an von der GEKE organisierten Veranstaltungen werden.

Die Teilnahme an der 9. GEKE-Vollversammlung setzt das Einverständnis und die Einhaltung dieses Verhaltenskodex‘ voraus. Der Verhaltenskodex für die Vollversammlung ist während der Vollversammlung jederzeit und überall – auch auf Ausflügen – gültig.

A. Wie sieht eine Sensibilisierung zur Vermeidung jedweder Art von Missbrauch, Belästigung oder Ausbeutung während der Vollversammlung aus?

  • Sämtliche Personen sind fair und mit Respekt, Höflichkeit, Würde und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes sowie internationaler Rechtsprechung und gemäß den landesüblichen Sitten und Gebräuchen zu behandeln.
  • Das eigene Verhalten gegenüber anderen Menschen sollte respektvoll sein, private, berufliche oder sonstige Beziehungen sollten nicht missbraucht werden.
  • Auf die besondere Verantwortung jeder Autoritätsperson ist zu achten.
  • Auf kulturelle und soziale Unterschiede und Gepflogenheiten ist zu achten.
  • Von anderen Menschen gesetzte persönliche Grenzen sind nicht zu überschreiten. Wenn jemand ein „Nein“ zum Ausdruck bringt, auch ohne Worte, so ist dies zu respektieren.
  • Einer besonderen Sensibilisierung bedürfen Zusammenhänge, die unakzeptables Verhalten begünstigen könnten, wie zum Beispiel das Verweilen unter ungewöhnlichen Umständen in einer anderen als der heimischen Umgebung oder der Genuss von zu viel Alkohol.
  • Unangebrachte Gesten oder unangebrachter Kontakt sind abzulehnen. Es ist deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten nicht begrüßt wird.
  • Es gilt, niemals Geld, Waren oder Dienstleistungen gegen jedwede Art sexueller Gefälligkeiten einzutauschen.
  • Es gilt, niemals eine Handlung des Betrugs, der Korruption oder der unethischen Geschäftspraxis zu begehen. Dies schließt Interessenkonflikte während GEKE-Veranstaltungen mit ein.
  • Kein Mensch darf fälschlicherweise und zur eigenen Vorteilnahme der Belästigung oder jedweder Ausbeutung bezichtigt werden.
  • Diese Verhaltensgrundsätze sind nicht nur im Rahmen der Versammlung selbst, sondern auch während informeller Zusammenkünfte, bei Mahlzeiten usw. zu beachten.

B. Instrumente zum Umgang mit Beschwerden

Alle Beschwerden werden diskret, vertraulich und integer behandelt. Die Gesetze Rumäniens werden in jedem Fall eingehalten.

Die Beschwerden werden vom Beschwerdeausschuss für die Vollversammlung entgegengenommen und geprüft, der sich aus zwei Ombudsleuten (einer Frau und einem Mann), einem Mitglied des Teams für Seelsorge, einer vom Ausschuss der gastgebenden Kirchen ernannten Fachperson zusammensetzt. Dem Beschwerdeausschuss gehört mindestens ein Ratsmitglied der GEKE an. Weitere Personen können in den Beschwerdeausschuss berufen werden. Ihre Aufgabe besteht darin, die Beschwerden entgegenzunehmen, sie gemeinsam bedarfsorientiert zu beurteilen und weitere Schritte vorzuschlagen.

Zu Beginn der Vollversammlung erinnern die Organisatoren alle Teilnehmenden an den Verhaltenskodex. Die Ombudsleute des Beschwerdeausschusses werden im Rahmen der ersten Sitzung vorgestellt. Sie erinnern die Teilnehmenden an die Grundsätze des Verhaltenskodex und die Verpflichtung, sich daran zu halten.

Beschwerden in Bezug auf eine Missachtung der Verhaltensrichtlinien für die Vollversammlung werden nach dem untenstehenden Beschwerdeverfahren behandelt.

C. Beschwerdeverfahren

Falls eine Person eine Beschwerde vorzubringen hat, so ist wie folgt vorzugehen:

  1. Es besteht die Möglichkeit, ein Mitglied des Beschwerdeausschusses während der Veranstaltung persönlich anzusprechen oder das für die Vollversammlung zur Verfügung stehende Beschwerdeformular (siehe ANHANG ) zum Vorbringen der Beschwerde zu nutzen.
  2. Das ausgefüllte Beschwerdeformular ist auf Englisch oder Deutsch an ein Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übergeben
  3. oder als E-Mail zu richten an: complaint@leuenberg.eu (Zugriff hat nur der Beschwerdeausschuss ) oder melden Sie Fehlverhalten über das Formular auf der Website www.cpce-assembly.eu.
  4. Alle Beschwerden werden unter Berücksichtigung der Geheimhaltung sorgfältig und rasch untersucht. Dazu gehören vertrauliche Besprechungen mit der Person, gegen die Beschwerde erhoben wurde, mit der Beschwerdeführerin, respektive dem Beschwerdeführer (Person, die die Beschwerde einreicht) sowie mit den in der Beschwerde namentlich erwähnten Zeuginnen und Zeugen.
  5. Der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer (Person, die von einem Problem betroffen ist und die Beschwerde einreicht), werden Beratung und Seelsorge zur Verfügung gestellt. Wünscht sie/er, den Vorfall der zuständigen rechtlichen und/oder kirchlichen Behörde zu melden, werden zweckdienliche Informationen ausgehändigt sowie Unterstützung angeboten, um sie/ihn mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu bringen. Die vom Ausschuss der gastgebenden Kirchen nominierte Fachperson wird Informationen, Links und Fachwissen bereitstellen.
  6. Der Person, gegen die Beschwerde erhoben wird, wird ebenfalls Beratung und Seelsorge angeboten.
  7. Der Beschwerdeausschuss der Vollversammlung kann in Absprache mit der Vollversammlungsleitung befinden, ob es nötig ist, die Person, gegen die Beschwerde eingereicht wurde, von der aktuellen Versammlung zu verweisen oder sie von Funktionen oder Situationen auszuschließen, in deren Rahmen sich die Tat wiederholen könnte. Die Person, gegen die Beschwerde erhoben wurde, wird über die Entscheidung informiert.
  8. Der Beschwerdeausschuss informiert die Vollversammlungsleitung über die Einleitung von Beschwerdeverfahren und die vorgeschlagenen Lösungen.
  9. Die GEKE stellt keiner der Parteien einen Rechtsbeistand zur Verfügung.

Die GEKE behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, falls sie dies als nötig erachtet, um die Beachtung der Grundsätze zu gewährleisten, auf denen dieser Verhaltenskodex für die Vollversammlung aufbaut. Die GEKE als Organisation, die Leitung, der Stab sowie Einzelpersonen, die an diesen Verfahren beteiligt sind, übernehmen keine direkte oder indirekte Verantwortung für das Ergreifen oder Nichtergreifen von Maßnahmen in Bezug auf diesen Verhaltenskodex und können unter keinen Umständen für entstandene Aufwendungen oder erlittene Schäden als Folge der Anwendung der Verfahren im Rahmen des Verhaltenskodex haftbar gemacht werden.

Beschwerden können innerhalb von 30 Tagen nach dem Vorfall über die E-Mail-Anschrift complaint@leuenberg.eu eingereicht werden und werden vom Rat der GEKE behandelt. Sämtliche Beschwerden, für die nicht während der Zeit der Versammlung selbst eine Lösung gefunden werden kann oder die weiterverfolgt werden müssen, werden vom Rat der GEKE behandelt.

D. Schlüsselbegriffe

Machtmissbrauch

Positiv betrachtet ist Macht die Fähigkeit zu handeln, insbesondere in einer Art und Weise, die respektiert und stärkt, anstatt andere zu dominieren und zu unterdrücken. Von Mitarbeitenden, die Machtpositionen oder Vertrauensstellungen innehaben, wird erwartet, dass sie mit diesen Positionen verantwortlich und auf gerechte Weise umgehen und andere nicht ausnutzen, insbesondere solche Personen, die in größerer Abhängigkeit stehen oder sich in prekären Situationen befinden. Machtmissbrauch zeigt sich in der Art und Weise, in der die Menschen, die über eine geringere soziale Machtstellung verfügen, körperlich, psychisch, emotional und/oder sexuell behandelt werden. Sexuelle Handlungen zwischen Personen mit ungleicher Machtstellung sind in diesem Sinne, auch wenn sie einvernehmlich geschehen, als Machtmissbrauch anzusehen.

Mobbing 

Mobbing ist der Einsatz von Zwang oder Gewalt zum Missbrauch oder zur Einschüchterung Anderer. Dieses Verhalten kann gewohnheitsmäßig und mit einem sozialen oder physischen Machtungleichgewicht verbunden sein. Es kann verbale Belästigung oder Bedrohung, körperliche Übergriffe oder Zwang umfassen und kann gegenüber bestimmten Opfern mehrfach geschehen, möglicherweise aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Fähigkeiten.

Korruption

Als eine besondere Form des Machtmissbrauchs ist Korruption der Missbrauch der eigenen Stellung, z. B. durch den Missbrauch finanzieller oder anderer Ressourcen der Organisation zur Erzielung privaten Nutzens. Das Angebot, die Gabe, das Erbitten oder die Annahme einer Gegenleistung oder Belohnung, die die Handlungen jedweder Person auf ungebührliche Weise beeinflussen könnte, wird ebenfalls als Korruption betrachtet.

Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet den Ausschluss oder die Behandlung von einer Person oder eine Handlung, die sich gegen eine Person richtet aufgrund ihres sozialen Status, ihrer ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Familienstand, Herkunft, politischer Zugehörigkeit oder Behinderung.

Geschlechterrollen („Gender“) und Macht

Der englische Ausdruck „Gender“ wird verwendet, um kulturelle/soziale Unterschiede zwischen Männern und Frauen hinsichtlich ihrer Rollen und Verantwortlichkeiten, Erwartungen, Macht, Privilegien, Rechte und Chancen zu beschreiben. „Gender“ bezieht sich auf die Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die in der Kultur, Tradition, Gesellschaft oder der Religion wurzeln. „Gender“ ist etwas, das von frühester Kindheit an erlernt wird. Die Perspektive eines Individuums oder der Gesellschaft bezüglich „Gender“ kann sich wandeln. Unausgewogene Machtbeziehungen bieten die Grundlage für sexuelle Ausbeutung und Missbrauch.

Betrug

Vorsätzliche falsche Darstellung, Täuschung, List und Verdrehung der Wahrheit oder Vertrauensbruch in Hinblick auf die finanziellen, materiellen oder personellen Ressourcen der Organisation sowie die Vermögenswerte, Dienstleistungen und/oder den Zahlungsverkehr, im Allgemeinen zum Zwecke der persönlichen Bereicherung oder des persönlichen Gewinns.

Belästigung

Belästigung bedeutet alle unerwünschten Kommentare oder Verhaltensweisen, die anstößig, erniedrigend, beschämend oder abfällig sind, oder jedwedes andere unangemessene Verhalten, das die Würde der/des Einzelnen nicht respektiert.

Einschüchterung

Einschüchterung ist das absichtliche Verhalten, „das bewirkt, dass eine durchschnittlich sensible Person“ befürchtet, Verletzung oder Schaden zu erleiden. Dabei ist es nicht notwendig, zu beweisen, dass dieses Verhalten so gewalttätig war, dass es zu panischer Angst führt oder dass das Opfer wirklich Angst empfunden hat.

Schutz

Das Sicherstellen, die Anerkennung, die Wahrung und der Schutz der individuellen grundsätzlichen Menschenrechte, des Wohls und der körperlichen Sicherheit gemäß internationalen Standards.

Sexuelle Ausbeutung

Sexuelle Nötigung und Manipulation (einschließlich sämtlicher Formen sexueller Handlungen) durch eine Person in einer Machtstellung, die jedwede Art der Unterstützung im Austausch gegen sexuelle Handlungen gewährt. In solchen Situationen glaubt das potentielle Opfer, keine andere Wahl zu haben, als den Forderungen zu entsprechen; es besteht jedoch kein Einvernehmen, und es handelt sich um Ausbeutung. Ausbeutung bedeutet, die eigene Machtstellung dafür zu nutzen, Ressourcen zu manipulieren oder zu kontrollieren, jemanden unter Druck zu setzen, zu zwingen oder zu manipulieren, etwas gegen ihren/seinen Willen oder unwissentlich zu tun, indem dieser Person negative Konsequenzen angedroht werden, wie zum Beispiel das Versagen projektbezogener Hilfen, die Ablehnung des Ersuchens um Arbeitsunterstützung, die Androhung, in der Öffentlichkeit falsche Behauptungen über die/den Mitarbeitenden zu verbreiten usw. Sexuelle Ausbeutung bedeutet jedweden Missbrauch einer Position der Schwäche, des Machtunterschieds oder des Vertrauens für sexuelle Zwecke; dies umfasst auch die finanzielle, soziale oder politische Vorteilnahme durch die sexuelle Ausbeutung eines anderen Menschen.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung bedeutet unerwünschte sexuelle Annäherung, Bemerkungen, ausdrückliche oder implizite sexuelle Forderungen, Berührungen, Witze, Gesten oder jedwede andere Form der Kommunikation oder des Verhaltens sexueller Natur, schriftlich oder visuell, durch eine Personen gegenüber einem anderen Individuum im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Sexuelle Belästigung kann gegenüber Vertretern des gleichen oder des anderen Geschlechts erfolgen und umfasst auch Belästigung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Sexualisierte Gewalt

Sexueller sind tatsächliche oder angedrohte physische Übergriffe sexueller Natur, einschließlich unangemessener Berührungen, die unter Anwendung von Gewalt oder unter ungleichen oder nötigenden Bedingungen erfolgen.

Null-Toleranz
Das Prinzip und Verfahren der Null-Toleranz bedeutet, keinen Vorfall von sexueller Ausbeutung und Misshandlung, Belästigung, Machtmissbrauch, Betrug und Korruption in all unseren Sitzungen und Konferenzen zu tolerieren Jeglicher Bruch dieses Grundsatzes und jegliche Missachtung werden geahndet.